Pflegerische Versorgung; Unterstützung bei der Körperpflege, Ernährung, Mobilität und anderen alltäglichen Verrichtungen.
Behandlungspflegerische Leistungen nach ärztlicher Verordnung; Umfasst medizinische-pflegerische Maßnahmen wie Medikamentengabe, Wundversorgung oder Förderung der Lebensqualität.
Hauswirtschaftliche Versorgung; Alle Tätigkeiten, die zur Aufrechthaltung eines funktionierenden Haushalt notwendig sind, insbesondere für Meschen mit Pflegebedarf oder Einschränkungen. Wir bitten ihnen das Einkaufen, Säubern der Wohnräume, Wäsche waschen, Müllentsorgung und vieles mehr.
Betreuungsleistungen; Angebote zur Unterstützung von Pflegebedürftigen, insbesondere zur Entlastung pflegender Angehöriger und zur Förderung der Alltagsgestaltung. Diese Leistungen sind Aktivitäten wie zu Bespiel zu Arztbesuchen begleiten, Spazieren gehen oder gemeinsames Einkaufen.
Verhinderungspflege; Die Voraussetzung der Verhinderungspflege setzt erst Pflegegrad zwei voraus und eine vorherige Pflege durch die Verhinderungsperson von mindestens sechs Wochen.
Beratung; Informationen zu Pflegeleitungen, Unterstützung bei der Antragstellung, Organisation der Pflege, Beratung zu Hilfsmitteln.